Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Horgen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Horgen ist eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde für die 9 Gemeinden im Bezirk Horgen. Sie nimmt die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihr durch eidgenössisches und kantonales Recht sowie durch Staatsverträge zugewiesen sind.
Zuständig ist KESB Bezirk Horgen für schutzbedürftige Kinder und Erwachsene, die im Bezirk Horgen wohnhaft sind. In dringenden Fällen begründet auch der Aufenthaltsort der schutzbedürftigen Person im Bezirk Horgen eine Zuständigkeit.
Die Trägerschaft der KESB Bezirk Horgen ist der Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen.
Die rund 35 Mitarbeitenden der KESB Bezirk Horgen kommen aus verschiedenen Fachrichtungen. Die Behördenmitglieder – sie klären ab und entscheiden – bringen Fachwissen aus den Bereichen Psychologie, Soziale Arbeit, Recht, und Treuhand mit.
Die Mitarbeitenden des Bereichs Recht und Soziales unterstützen die Behördenmitglieder bei der Abklärung von Meldungen und formulieren Entscheidentwürfe. Zudem kommt ihnen beratende Stimme an der Spruchsitzung der Behörde zu.
Die Revisoren und Revisorinnen bringen ihr Wissen aus dem Banken- und Finanzsektor ein.
Für die administrative Verwaltung in den Zentralen Diensten engagieren sich Mitarbeitende mit kaufmännischem Hintergrund.
Sämtliche Entscheide werden durch die Behörde gefällt. Sie entscheidet in der Regel in einer interdisziplinären Dreierbesetzung. In gesetzlich geregelten Fällen entscheidet das fallführende Behördenmitglied alleine.