Pflegekinder
Seit der Inkraftsetzung des Kindes- und Jugenheimgesetzes am 1. Januar 2022 ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegeverhältnissen im Kanton Zürich zuständig.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zh.ch/de/familie/ergaenzende-hilfen-zur-erziehung/pflegefamilien.html