Kinder und Jugendliche

Weisung
Die KESB kann den Eltern Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist.

Fallbeispiel

Das Ehepaar A ist geschieden. Sie teilen die elterliche Sorge für ihre 10- jährige Tochter B. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde eine Besuchsregelung ausgearbeitet. Da bereits im Scheidungsverfahren grosse Konflikte zwischen den Ehegatten bestanden, wurde zudem eine Besuchsrechtsbeistandschaft errichtet. Die KESB ernannte im Auftrag des Gerichts die Beistandsperson mit dem Auftrag, die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat zu unterstützen sowie die Modalitäten der Ausübung des Besuchsrechts und die Übergabe des Kindes zu organisieren und zu überwachen. Obwohl die Beiständin immer wieder zwischen den Eltern vermittelte und die Besuche so organisierte, dass wenig Reibungsflächen entstanden, kam es in der Folge bei der Übergabe oder im Verlaufe der Besuche von B beim Vater immer wieder zu Zwischenfällen. Es fanden wiederholt Gespräche bei der KESB statt. Der Konflikt zwischen den Eltern wurde nicht kleiner und B litt zunehmend unter dieser Situation. Darauf wies die KESB die Eltern an, an einer Mediation teilnehmen zu müssen. In den Mediationssitzungen wurden sich die Eltern von B bewusst, dass letztlich sie beide gemeinsam die elterliche Sorge ausüben müssen, auch wenn eine Beiständin vorhanden ist. Zusammen mit der Mediatorin gelang es ihnen, sich immer wieder auf ihr Kind zu fokussieren und sich bei ihen Entscheidungen davon leiten zu lassen, was für B das Beste ist