Beschwerdeinstanz
Gegen jeden Entscheid der KESB kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Jeder Entscheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin werden die Beschwerdefrist und die zuständige Beschwerdeinstanz genannt. In der Regel ist die erste Beschwerdeinstanz der Bezirksrat Horgen. Bei fürsorgerischen Unterbringungen ist es das Bezirksgericht Horgen.
Bezirksrat Horgen
Bezirksgericht Horgen
Obergericht Zürich
Bundesgericht
Gemeindeamt Kanton Zürich